Refraktionsmessung

und Brillenglasbestimmung

Refraktionsraum

 

Praxis für Augenoptik und Optometrie

Auch wenn es viele immer noch nicht wissen: Eine neue Brille muss nicht vom Augenarzt verschrieben werden. Der Augenoptikermeister hat sowohl die fachliche Ausbildung wie auch die technische Ausstattung, um eine Fehlsichtigkeit genauestens zu messen und mit der richtigen Brille zu korrigieren.

 

Die Optometrie ist ein Gesundheitsberuf, der autonom, ausgebildet und reguliert ist (lizensiert/registriert); Optometristen sind die primären Gesundheitsdienstleister für das Auge und das visuelle System, welche eine umfassende Augen- und Sehbetreuung anbieten. Dies beinhaltet neben der Refraktionsbestimmung, die Erkennung/Diagnose und das Management von Krankheiten des Auges sowie die Wiederherstellung der Funktionen des visuellen Systems.

 

 

Das, was umgangssprachlich häufig als Sehtest bezeichnet wird, ist die eigentliche Augenüberprüfung oder Brillenglasbestimmung. Mittels einer Messbrille oder einer speziellen Apparatur (Phoropter) werden dabei verschiedene optische Linsen mit unterschiedlichen Stärken vor Ihr Auge gehalten. Neben der Ermittlung von Myopie (Kurzsichtigkeit), Hyperopie (Weitsichtigkeit), Astigmatismus (Stabsichtigkeit) und Presbyopie (Alterssichtigkeit) erfolgt bei Verdachtsmomenten ein Heterophorie (Winkelfehlsichtigkeit) Test.

 

Im Wesentlichen gibt es zwei unterschiedliche Messmethoden, die bei der Refraktionsbestimmung angewendet werden.

 

Objektive Messung:

 

Neben der Computermessung gibt es die Skiaskopie oder „Schattenprobe“. Bei ihr wird ein Lichtband auf das Auge geworfen, um anhand dessen Lichtreflexes einen eventuellen Sehfehler zu beurteilen. Die objektive Messung wird oft bei Kindern eingesetzt oder bei Menschen, die keine oder nur unzureichende Angaben über ihre subjektiven Seheindrücke machen können.

 

Refraktion

 

Subjektive Messung:

 

Bei dieser Methode der Augenüberprüfung bzw. Brillenglasbestimmung wirkt der Untersuchende dagegen selbst mit und schildert seine persönlichen Seheindrücke im Rahmen der Refraktionsbestimmung. Sie blicken dabei auf eine Sehtafel mit Buchstaben oder Zahlen verschiedener Größen und schildern die Veränderung Ihrer Seheindrücke. Sie beurteilen diese Veränderungen aufgrund Ihrer subjektiven Wahrnehmung, weswegen auch von der subjektiven Refraktionsbestimmung gesprochen wird. Bei dieser Messmethode werden die Bildschärfe und der Einfluss weiterer Größen auf die Wahrnehmung gemessen. Da bei diesem Vorgehen immer nach einer Verbesserung oder Verschlechterung des Sehens gefragt wird, hängt das Ergebnis maßgeblich von Ihren Angaben und der Interpretation des Prüfers ab.

 

Die aktuelle Tagessehschärfe:

ist von Faktoren wie Nervosität, Stress oder etwa Medikamenteneinfluss abhängig. Sie können demzufolge auch die Messung beeinflussen. Bei der Anamnese (Vorgespräch) wird deshalb nicht nur auf Ihre individuellen Bedürfnisse, sondern auch auf Ihre aktuelle Verfassung geachtet. Schließlich werden aufgrund der ermittelten Werte die Brillengläser oder Contactlinsen angefertigt. Absolute Genauigkeit ist also bereits hier gefragt, da nur ein richtiger auf die Fehlsichtigkeit abgeglichener Refraktionswert die gesamte Qualität für eine optimale, optimierte Brillenglaskorrektur mit einem klaren Durchblick ermöglicht.

 

Mit einem Sehtest wird die Sehschärfe (Visus) des Auges geprüft beziehungsweise bestimmt. Sie steht in Abhängigkeit zum Auflösungsvermögen des Auges, also der Fähigkeit der Netzhaut (Retina) Punkte voneinander getrennt wahrzunehmen. Die durchschnittliche Sehschärfe entspricht einem Visus von 1.0 = 100%. Dies ist kein absoluter Wert. Es gibt Augen die von ihrem Naturell (z.B.Netzhaut bedingt) über mehr oder weniger als 100% Sehschärfe verfügen. Mit steigendem Lebensalter nimmt der Visus ab. Man unterscheidet zwischen Nahvisus und Fernvisus. Der Nahvisus ist die Sehschärfe in einer Entfernung von etwa 40 Zentimetern. Der Fernvisus ist die Sehschärfe ab einer Entfernung von fünf Meter.

 

Folgende Seh-Prüfungen können Sie bei uns ablegen:

 

  • Führerschein-Sehtest zum Erwerb der Klasse A, A1, B, BE, M, L, S oder T
  • Überprüfung der Sehfunktionen nach der Bildschirmarbeitsverordnung
  • Sehtest für Sportbootführerscheine
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    Laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss jeder Kraftfahrzeugführer fahrtüchtig sein. Wer weiß, dass er schlecht sieht oder nur das Gefühl hat, nicht mehr klar zu sehen, ist gesetzlich verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Er sollte seine Augen überprüfen lassen und anschließend nicht mehr ohne Sehhilfe fahren.

     

    Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Taxischein, müssen sich vom Augenarzt untersuchen lassen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.